Sehr geehrter Reisegast!
Sofern Sie in unserem Prospekt eine Reise ausgesucht haben, begrüßen wir Sie gerne an Bord unserer Reisebusse. Wir bitten Sie um Beachtung folgender Hinweise und Bedingungen. Die nachstehenden Bedingungen gelten für Verträge, die die Erbringung einer Gesamtheit von Reiseleistungen (Reise) im Sinne der §§ 651a ff. des BGB´s durch den Reiseveranstalter zum Gegenstand haben.
1. Abschluss des Reisevertrages
Mit der Anmeldung bietet der Kunde dem Reiseveranstalter den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich oder fernmündlich vorgenommen werden. Sie erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mitaufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtungen der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er eine entsprechende, gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch den Reiseveranstalter zustanden. Die Annahme bedarf keiner bestimmten Form. Bei oder unverzüglich nach Vertragsabschluss wird der Reiseveranstalter dem Kunden die Reisebestätigung aushändigen. Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot des Reiseveranstalters vor, an das er für die Dauer von 10 Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Reisende innerhalb der Bedingungsfrist dem Reiseveranstalter die Annahme erklärt.
2. Zahlung
a) Nach Abschluss des Reisevertrages kann eine Anzahlung bis 10% des Reisepreises , gefordert werden..
b) Die Restzahlung darf nur gegen Aushändigung des Sicherungsscheines im Sinne des § 651k Ans. 3 BGB erfolgen. Sie wird fällig, wie im Einzelfall vereinbart.
c) Vertragsabschlüsse innerhalb von zwei Wochen vor Reisebeginn verpflichten zur sofortigen Zahlung des gesamten Reisepreises gegen Aushändigung der vollständigen Reiseunterlagen und Aushändigung des Sicherungsscheines im Sinne des §651k BGB.
d) Die Verpflichtung zur Aushändigung eines Sicherungsscheines besteht nicht, wenn die Reise nicht länger als 24 Stunden dauert, keine Übernachtungen einschließt und der Reisepreis € 75,- nicht übersteigt.
3. Unsere Leistungen
Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind, ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung im Prospekt und aus den hierauf bezugnehmenden Angaben in der Reisebestätigung. Die im Prospekt enthaltenen Angaben sind für den Reiseveranstalter bindend. Der Reiseveranstalter behält sich jedoch ausdrücklich vor aus sachlich berechtigten, erheblich und unvorhersehbaren Gründen vor Vertragsabschluss eine Änderung der Prospektangaben zu erklären, über die der Reisende vor Buchung selbstverständlich informiert wird. Es besteht keine Rechtsanspruch auf einen bestimmten Sitzplatz. Sitzplätze werden der Reihenfolge nach Anmeldung vergeben.
Bei Flugreisen ist die Firma ER Eckerl -Reisen GmbH lediglich Vermittler und haftet nicht für
die ausgeschribenen Leistungen.
4. Leistung und Preisänderungen
Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die vom Reiseveranstalter nicht wieder Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Der Reiseveranstalter ist verpflichtet, den Kunden über Leistungsänderungen oder Abweichung unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Gegebenenfalls wird er dem Kunden eine kostenlose Umbuchung oder einen kostenlosen Rücktritt anbieten. Der Reiseveranstalter behält sich vor, die ausgeschriebenen und mit der Buchung bestätigten Preise im Fall der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Einreisegebühren oder einer Änderung der die betreffende Reise geltenden Wechselkurse, in dem Umfang zu ändern, wie sich deren Erhöhung pro Person bzw. pro Sitzplatz auf den Reisepreis auswirkt, sofern zwischen Vertragsschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate liegen. Im Fall einer nachträglichen Änderung des Reisepreises oder einer Änderung einer wesentlichen Reiseleistung hat der Reiseveranstalter den Reisenden unverzüglich, spätestens jedoch 21 Tage vor Reiseantritt, davon in Kenntnis zu setzen. Preiserhöhungen nach diesem Zeitpunkt sind nicht zulässig. Bei Preiserhöhungen um mehr als 5% oder im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Reisende berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten, die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn der Reiseveranstalter in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus seinem Angebot anzubieten. Der Reisende hat diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung des Reiseveranstalters über die Preiserhöhung bzw. Änderung der Reiseleistung diesem gegenüber geltend zu machen.
5. Rücktritt durch den Kunden
a) Nach dem jederzeit möglichen Rücktritt ist der Reisende verpflichtet, pauschal folgenden Entschädigungen zu zahlen:
Erfolgt der Rücktritt bis vier Wochen vor Reisebeginn – 5% des Gesamtpreises mindestens jedoch € 25,-. Erfolgt der Rücktritt bis drei Wochen vor Reisebeginn – 20% des Reisepreises. Bei Rücktritt bis zu zwei Wochen vor Reisebeginn – 35% des Gesamtreisepreises. Bei Rücktritt bis eine Woche vor Reisebeginn - 75% des Gesamtreisepreises und bei Rücktritt 1-2 Tage vor Reisebeginn bzw. am Abreisetag fallen 100 % des Gesamtreisepreises als Storno-kosten an.
b) Maßgeblich für den Lauf der Fristen ist der schriftlichen Zugang der Rücktrittserklärung (Stornierung) bei uns oder der Buchungsstelle . Bei Stornierung von Theaterfahrten fallen 100% Stornokosten für die Karten, zuzüglich zu den obengenannten Stornokosten an.
c) Bei Flug und Schiffsreisen oder ausgeschriebene Gruppenreisen gelten die abweichenden Reisebediengungen der jeweiligen Reiseveranstalter.
6. Ersatzreisende
a) Der Reisende kann sich bis zum Reisebeginn durch einen Dritten ersetzen lassen, sofern dieser den besonderen Reiseerfordernissen genügt und seiner Teilnahme nicht gesetzliche oder behördliche Anordnungen entgegenstehen.
b) Der Reisende und der Dritte haften dem Reiseveranstalter als Gesamtschuldner für den Reisepreis.
c) Der Reisende und der Dritte haften dem Reiseveranstalter als Gesamtschuldner für die durch Teilnahme des Dritten entstehenden Mehrkosten, regelmäßig pauschaliert und ohne weiteren Nachweis auf € 15,-.
d) Bei Flugreisen gelten die abweichenden Reisebedingungen der jeweiligen Flugreisen-Veranstalter.
7. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Nimmt der Reisende einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise nicht oder aus sonstigen zwingenden Gründen nicht in Anspruch, so wird sich der Reiseveranstalter bei den Leistungsträgern um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.
8. Rücktritt und Kündigung durch den Veranstalter
Der Reiseveranstalter kann in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag kündigen:
a) ohne Einhaltung der Frist
Wenn der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung des Reiseveranstalters nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt der Reiseveranstalter, behält er den Anspruch auf den Reisepreis, er muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie derjenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlang, einschließlich der ihm von den Leistungsträgern erbrachten Beiträge.
b) Bis 2 Wochen vor Reiseantritt.
Bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen festgelegten Mindestteilnehmerzahl, wenn in der Reiseausschreibung für die entsprechende Reise auf eine Mindestteilnehmerzahl hingewiesen wird. In jedem Fall ist der Reiseveranstalter verpflichtet, den Kunden unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzung für die Nichtdurchführung der Reise hiervon in Kenntnis zu setzen und ihm die Rücktrittserklärung unverzüglich mitzuteilen. Der Kunde erhält den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück. Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, hat der Reiseveranstalter den Kunden davon zu unterrichten. Die Mindestteilnehmerzahl für unsere Busreisen wird im entsprechenden Programm beschrieben.
c) Bis 4 Wochen vor Reiseantritt
Wenn die Durchführung der Reise nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten für den Reiseveranstalter im Falle der Durchführung der Reise entstehende Kosten eine Überschreitung der wirtschaftlichen Opfergrenze, bezogen auf diese Reise, bedeuten würde. Ein Rücktritt des Reiseveranstalters besteht jedoch nur, wenn er die dazu führenden Umstände nicht zu vertreten (kein Kalkulationsfehler), und wenn er dem Reisenden ein vergleichbares Ersatzangebot unterbreitet hat. Wird die Reise aus diesem Grund abgesagt, so erhält der Kunde den eingezahlten Reisepreis zurück.
9. Kündigung infolge höherer Gewalt
a) Erschwerung, Gefährdung oder Beeinträchtigung erheblicher Art durch nicht vorhersehbare Umstände wie Krieg, innere Unruhe, Epidemien, hoheitliche Anordnungen (Entzug der Landrechte, Grenzschließung) Naturkatastrophen, Havarien, Zerstörung von Unterkünften oder gleichwertige Fälle berechtigten beide Teile allein nach Maßgabe dieser Vorschriften zur Kündigung.
b) Im Falle der Kündigung kann der Reiseveranstalter für erbrachte oder noch zu erbringende Reiseleistungen eine nach § 471 des BGB zu bemessende Entschädigung verlangen.
c) Der Reiseveranstalter ist im Kündigungsfalle zur Rückbeförderung verpflichtet, falls der Vertrag die Beförderung mitumfasst. In jedem Fall hat er die zur Durchführung der Vertragsaufhebung erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen.
d) Die Mehrkosten der Rückbeförderungen, soweit diese im Vertrag mit umfasst sind, tragen die Parteien je zur Hälfte, die übrigen Mehrkosten hat der Reisende zu tragen.
10. Schadensersatz
Der Reisende kann unbeschadet der Minderung oder der Kündigung Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen, es sei denn, der Mangel der Reise beruht auf einem Umstand, den der Reiseveranstalter nicht zu vertreten hat.
11. Beschränkung der Haftung
a) Die vertragliche Haftung des Reiseveranstalters für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder soweit der Reiseveranstalter für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
b) Gelten für eine von einem Leistungsträger zu erbringende Reiseleistung internationale Übereinkommen oder auf diesen beruhende gesetzliche Bestimmungen, nach denen ein Anspruch auf Schadensersatz nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann, so kann sich der Reiseveranstalter gegenüber dem Reisenden auf diese Übereinkommen und darauf beruhenden gesetzlichen Bestimmungen berufen.
c) Für alle Schadensersatzansprüche des Reisenden gegenüber dem Reiseveranstalter aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, haftet der Reiseveranstalter bei Sachschäden bis € 4.000,- Übersteigt der dreifache Reise-
preis diese Summe, ist die Haftung für
Sachschäden auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt. Diese Haftungssummen gelten jeweils je Reisendem und Reise. Dem Kunden wird in diesem Zusammenhang, im eigenen Interesse, der Abschluss einer Reiseunfall- oder Reisegepäckversicherung empfohlen.
12. Mitwirkungspflicht
Der Reisende ist verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Unterlässt es der Reisende schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein.
13.Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung
Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Reisende innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber dem Reiseveranstalter geltend zu machen wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist. Vertragliche Ansprüche des Reisenden verjähren nach einem Jahr. Die Verjährung wird bis zu dem Tag gehemmt, an dem der Reiseveranstalter die Ansprüche schriftlich zurückweist..Ansprüche aus unerlaubter Handlung verjähren in drei Jahren.
14. Paß-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
a) Der Reiseveranstalter weist auf Paß-, Visumserfordernisse und gesunheitspolizeiliche Formalitäten in dem von ihm herausgegebenen und dem Reisenden zur Verfügung gestellten Prospekt oder durch Unterrichtung vor der Buchung einschließlich zwischenzeitlicher Änderungen, insbesondere vor Vertragsschluss und vor Reisebeginn hin, die für das jeweilige Reiseland für deutsche Staatsbürger ohne Besonderheiten wie Doppelstaatsbürgerschaften etc. gelten.
b) Bei pflichtgemäßer Erfüllung der Informationspflicht durch den Reiseveranstalter hat der Reisende die Voraussetzung für die Reise zu schaffen, sofern sich nicht der Reiseveranstalter ausdrücklich zur Beschaffung der Visa oder Bescheinigungen etc. verpflichtet hat.
c) Entstehen z.B infolge fehlender persönlicher Voraussetzungen für die Reise Schwierigkeiten, die auf das Verhalten des Reisenden zurückzuführen sind (z.B. keine Beschaffung des erforderlichen Visums oder keine Visumserteilung seitens des Konsulates etc.) so kann der Reisende nicht kostenfrei zurücktreten oder einzelne Reiseleistungen folgenlos in Anspruch nehmen.
15. Versicherungen
Wir empfehlen Ihnen den Abschluss einer Reise-Rücktrittskosten-Versicherung. Ebenfalls wird der Abschluss einer umfassenden Reiserversicherung (Reisegepäck-, Reiseunfall-, Reisekranken- und Reisehaftpflicht-Versicherung) unbedingt empfohlen.
16. Gerichtsstand
Der Reisende kann den Reiseveranstalter an dessen Sitz verklagen. Für Klagen des Reiseveranstalters gegen den Reisenden ist der Wohnsitz des Reisenden maßgeblich, es sei denn, dass die Klage sich gegen Vollkaufleute oder Personen richtet, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz des Reiseveranstalters maßgeblich.
17. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Die unwirksamkeit einelner Bestimmungen
begründet grundsätzlich nicht die Unwirksamkeit des Reisevertrages im übrigen.
Ihr Veranstalter:
ER Eckerl Reisen GmbH
Hauptstraße 45
D- 94124 Büchlberg